Produktpiraterie

Produktpiraterie
Pro|dukt|pi|ra|te|rie 〈f. 19Imitation von Markenartikeln, die rechtswidrig unter ihrem echten Handelsnamen verkauft werden

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Pro|dụkt|pi|ra|te|rie, die <o. Pl.>:
rechtswidriges Nachahmen von Markenprodukten, die unter dem jeweiligen Markennamen auf den Markt gebracht werden.

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Prodụktpiraterie,
 
das unrechtmäßige Nachahmen und Vertreiben fremder Produkte geistigen Eigentums, besonders die Verletzung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte. Ursprünglich war die Bezeichnung Markenpiraterie üblich, da zunächst v. a. Markenartikel kopiert wurden. Produktpiraterie und die hierdurch Originalherstellern und Verbrauchern entstehenden Schäden sind in letzter Zeit aufgrund verfeinerter Reproduktionstechniken stark gestiegen. Der Bekämpfung der Produktpiraterie dienen auf internationaler Ebene z. B. das Madrider Herkunftsabkommen (Madrider Abkommen) sowie im Bereich der Markenpiraterie die EWG-VO Nummer 3842/86. Auf nationaler Ebene finden sich Schutzvorschriften in den einschlägigen Gesetzen zum gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht. Darüber hinaus wurde durch das Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie, das am 1. 7. 1990 in Kraft getreten ist, der Schutz gegen unbefugte Nachahmung ausgebaut, indem es einen umfassenden Vernichtungs- und Auskunftsanspruch (auch über Herkunft und Vertriebswege) normiert sowie die Möglichkeiten der Beschlagnahme an der Grenze erweitert und die Strafvorschriften verschärft.

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Pro|dụkt|pi|ra|te|rie, die <o. Pl.>: rechtswidriges Nachahmen von Markenprodukten, die unter dem jeweiligen Markennamen auf den Markt gebracht werden: Beobachter werten die Äußerungen als weiteren Versuch, die ernsthaften Bemühungen Chinas im Kampf gegen die P. zu unterstreichen (Rheinpfalz 18. 1. 95, 5).

Universal-Lexikon. 2012.

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